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Bewilligung & Kostenrückerstattung für Heilmassagen

Bild unter freier Lizenz by Pixabay

Für Heilmassagen in meiner Praxis benötigen Sie eine entsprechende Verordnung von Ihrem Arzt. Bitte achten Sie darauf, dass mein Name als Therapeut angeführt ist. Dies ist notwendig, wenn Sie eine Kostenrückerstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten möchten.

In der Regel übernehmen die Krankenkassen ( nachdem Sie Ihre Verordnung VOR Therapiebeginn eingereicht und diese chefärztlich bewilligt wurde) einen Teil (Standarttarif) der Behandlungskosten. Die Höhe des Tarifes variiert je nach Krankenkasse.

Während der COVID-Pandemie wurde von den meisten Krankenkassen die Bewilligungspflicht aufgehoben - bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld diesbezüglich, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Kostenrückerstattung kommen kann!!!. 

Die Therapiesitzung ist bei mir direkt nach jeder Einheit zur Gänze in bar zu bezahlen.

Sobald die Therapieserie abgeschlossen ist, erhalten Sie von mir diesbezüglich eine Bestätigung. Diese können Sie dann zusammen mit den Zahlungsbelegen für die Kostenrückerstattung an Ihre Krankenkasse senden.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, fragen Sie doch auch bei dieser nach. Meistens gibt es die Möglichkeit einen weiteren Teil ( oder auch den Restbetrag) der Behandlungskosten von der Versicherung zurück zu bekommen.

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